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Kassenwechsel vorbereiten

Vor einem Wechsel lohnt sich ein Blick auf vorhandene Geräte, Daten und Zuständigkeiten. Diese Vorbereitung hilft beim Gespräch über die nächste technische Lösung.

Geltendes RechtRegierungsentwurf · noch kein geltendes RechtStand 13.10.2026

Diese Übersicht hilft bei der Vorbereitung. Sie ist keine vollständige Prüfung und keine individuelle Rechts- oder Steuerberatung.

Arbeitsblatt zum Mitnehmen

Ein Anbieterwechsel ist vorgesehen. Lege vor der Übergabe fest, wie bestehende Daten und Unterlagen erreichbar bleiben.

Beispiel, keine Fallprüfung

Die Beispiele zeigen eine mögliche Organisation. Drucke das Blatt aus und ergänze deine Angaben auf Papier. Hier werden keine Angaben erfasst oder gespeichert.

Standort / Datum
  1. Vorhandene Technik erfassen.

    Beispiel

    Altbestand: Kasse A, Anbieterteam und Vertragsunterlagen zuordnen; geplanten Wechsel getrennt von einer Kaufentscheidung dokumentieren.

    Deine Notizen
  2. Datenzugriff

    Beispiel

    Übergabeprobe: Export aus dem alten System anfordern und Zugriff mit der berechtigten Person tatsächlich durchgehen.

    Deine Notizen
  3. Kassenmeldung

    Beispiel

    Ereignisse: Anschaffung und Außerbetriebnahme gesondert erfassen; prüfen lassen, welche Mitteilungen daraus folgen.

    Deine Notizen

Das nimmst du mit

Ein Übergabeblatt mit Altbestand, getesteten Zugriffswegen und offenen Aufgaben. Datenzugriff und gesetzliche Aufbewahrung nicht mit Vertragsende gleichsetzen.

Noch offen / Ansprechpartner

Für dein Gespräch

  1. Vorhandene Technik erfassen.

    Eine Bestandsaufnahme zeigt, welche Geräte und Verträge bereits vorhanden sind. Ein Neukauf lässt sich aus dem Entwurf allein nicht ableiten.

  2. Vorhandene Ausstattung einbeziehen

    Prüfe zuerst die vorhandene Einrichtung: TSE, Belegausgabe, Datenexport und Kassenmeldung. Lass dir zeigen, wie Umbuchungen und Stornos nachvollziehbar bleiben. Aus dem Entwurf folgt nicht automatisch ein Neukauf.

  3. Datenzugriff

    Geschäftsvorfälle müssen nachvollziehbar aufgezeichnet werden. Dokumentiere mit deinem Anbieter, wie du auf Daten und Exporte zugreifst.

  4. Kassenmeldung

    Bei mitteilungspflichtigen elektronischen Aufzeichnungssystemen gilt grundsätzlich eine Frist von einem Monat nach Anschaffung oder Außerbetriebnahme. Prüfe bestehende Meldungen und offene Fristen jetzt. Halte unter anderem Seriennummer, TSE-Daten sowie das Anschaffungs- beziehungsweise Außerbetriebnahmedatum bereit.

Amtliche Quellen

kassenpflicht-navigator.de

Ein Informationsangebot von moaby, Anbieter von Kassensystemen.

Individuelle steuerliche Fragen gehören in die Steuerberatung.